Der WDTU verhandelt mit großem Engagement und Erfolg die Verträge mit der GEMA, die den
Unternehmen die Arbeit in der Tanzschule nicht nur leichter, sondern vor allem auch
kostengünstiger gestalten.
Das Gema-Team steht mit seiner mehr als dreißigjährigen Erfahrungen sowohl beim Thema
GEMA-Pauschalvertrag als auch bei der Vielzahl der tanzschulrelevanten Gema-Tarife mit
Rat und Tat zur Seite. Mit dem WDTU-/ GEMA-Pauschalvertrag sind die mechanischen
Musikwiedergaben in Tanzkursen sowie regelmäßige Veranstaltungen wie Tanzpartys, die in
der Tanzschule stattfinden, abgegolten.
Ebenfalls enthalten ist der GEMA-Tarif VR-Ö. Mit diesem Tarif sind alle kopierten
Musiktitel, die auf PCs, Laptops usw. in der Tanzschule und die, die auf den Laptops von
externen Lehrern, DJs usw. gespeichert sind, abgegolten. Des Weiteren sind die
GVL-Ansprüche enthalten.